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Seit Jahren prüft der Kanton Lärmschutzmassnahmen und plant ein akustisches Projekt. Die Bevölkerung erfährt erst vom fixfertigen Projekt.
Lärmschutz Die Überraschung war perfekt. «Weniger Strassenlärm in Seuzach», lautete der Artikel in der «Seuzi-Zytig» von diesem Juni – pünktlich zur Ferienzeit. «Der Kanton Zürich plant Tempo 30 auf mehreren Abschnitten der Kantonsstrassen auf dem Gemeindegebiet Seuzachs.»
Die Lärmbelastung entlang den Kantonsstrassen in Seuzach und Oberohringen ist hoch und die bundesrechtlich vorgegebenen Lärmgrenzwerte werden vielerorts überschritten, lässt sich der umfangreichen Projektauflage des Tiefbauamts des Kantons Zürich entnehmen. Direktbetroffene sowie einspracheberechtigte Verbände hatten 30 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben. Diese Frist ist nun abgelaufen. Eine Abstimmung dazu gibt es nicht, da diese Strassen in die Kompetenz des Kantons fallen. Laut Tiefbauamt des Kantons Zürich sind knapp 30 Einsprachen eingegangen; fast ausschliesslich von Privatpersonen.
«Es handelt sich um ein kantonales Projekt im Rahmen der Lärmsanierung, und nicht um ein kommunales», hält Manfred Leu, Gemeindepräsident von Seuzach, fest.
Noel Berger, Geschäftsbereichsleiter Gesellschaft und Sicherheit der Gemeinde Seuzach, bestätigt, dass der Hintergrund des Projekts die Lärmgrenzwertüberschreitung der bundesrechtlich vorgegebenen Lärmgrenzwerte ist.
Die politische Gemeinde Seuzach hat laut Berger innert Frist eine Einsprache gemacht und eine Mitwirkung gefordert. Der Gemeinderat habe zudem nach Eingang der Ankündigung eine Fristverlängerung für Einsprachen sowie eine verständlichere Projektbeschreibung erwirkt und veröffentlicht. «Die konkrete Bekanntgabe dieses kantonalen Vorhabens kam auch für uns überraschend», schreibt Berger. «Der Gemeinderat nimmt die gesetzliche Umsetzungspflicht aus der Lärmschutzverordnung zur Kenntnis und anerkennt die diesbezüglichen Projektvorkehrungen des Kantons Zürich. In dieser ersten Projektphase erfolgt keine Positionierung seitens des Gemeinderates», führt Berger aus.
«Die Gemeinde war in die Projektplanung involviert. Tempo 30 wurde im Rahmen des kantonalen Lärmsanierungsprojekts Seuzach untersucht», informiert die Baudirektion des Kantons auf Anfrage.
Die Recherche dieser Zeitung hat ergeben, dass 2024 und 2023 weder in der «Seuzi-Zytig», dem amtlichen Publikationsorgan, in den Verhandlungsberichten oder im Legislaturprogramm konkrete Infos zu Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen erfolgten. Der Projektauflage lässt sich entnehmen, dass bereits 2020 ein Gutachten erfolgte zur Schaffhauserstrasse Oberohringen. Sieben Kurzgutachten folgten 2023.
«Das Projekt von Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen in Seuzach kommt vom Kanton selbst und wird von der Ortsgruppe Winterthur des TCS abgelehnt», schreibt Vorstandsmitglied Dieter Kläy auf Anfrage. Der TCS selbst sei im Kanton Zürich kein einspracheberechtigter Verband, weshalb keine Einsprache erfolge.
Im März 2024 hat der Regierungsrat laut Kläy dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur ÖV-Initiative unterbreitet, wonach bauliche Massnahmen und Verkehrsanordnungen auf Staats- und Gemeindestrassen grundsätzlich so zu gestalten sind, dass sie den öffentlichen Verkehr nicht verlangsamen. Beide Streckenabschnitte sind auch ÖV-Strecken (Bus 674 Seuzach – Pfungen, Postautokurs 612 und Postautokurs Winterthur – Hettlingen/Föhrenstrasse). Mindestens brauche es entsprechende Kompensationsmassnahmen in der bestehenden Qualität und ohne Mehrkosten im Betrieb. «Die TCS Ortsgruppe Winterthur ist irritiert vom Vorgehen des Tiefbauamts.»
Die Baudirektion des Kantons Zürich, schreibt: «Da es sich um Tempo-30-Strecken handelt, ist die Ausgestaltung so, dass ein hindernisfreies und flüssiges Fahren weiterhin möglich ist. Studien haben gezeigt, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30 km/h zu einer signifikanten Reduktion des Verkehrslärms führt; wir sprechen von ungefähr drei Dezibel. Diese Lärmreduktion ist vergleichbar mit der Halbierung der Verkehrsmenge.» Eine niedrigere Geschwindigkeit bedeute weniger Motorenlärm sowie weniger Reifen- und Bremsgeräusche, was insgesamt zu einer angenehmeren und ruhigeren Umgebung führe.
Temporeduktionen haben laut Matthias Gerth, Leiter Marketing und Kommunikation von Stadtbus, immer gewisse Anpassungen im Fahrplan sowie Kosten zur Folge. «Wichtig ist für uns, dass wir nicht einen bestimmten Streckenabschnitt alleine betrachten können. Wir müssen stets die gesamte Fahrstrecke im Blick haben.» Es gebe weitere Abschnitte auf der Linie 674, die nicht in der Gemeinde Seuzach liegen, auf welchen Temporeduktionen vorgesehen seien.
Entscheidend sei also die Summe aller geplanten Massnahmen über die gesamte Strecke. «Es ist völlig unbestritten, dass die geplanten Tempo-30-Zonen bei der Linie 674 zu signifikanten Mehrkosten führen werden. Wir werden versuchen, die Mehrkosten mit Beschleunigungsmassnahmen zu verringern. Diese Massnahmen sind mit den betroffenen Gemeinden noch zu prüfen, weshalb wir derzeit keine weiteren Details bekannt geben können», so Gerth.
Der Gemeinderat Seuzach plant laut Gemeindepräsident Manfred Leu im Rahmen des aktuellen Legislaturprogramms die Prüfung des Bedarfs für weitere Langsamfahrzonen, unter anderem Tempo-30-Zonen, flächendeckend im Gemeindegebiet. Es werde im Austausch mit dem Kanton die Koordination der beiden Projekte sichergestellt, und dass die Bedürfnisse und Anliegen der Einwohner berücksichtigt würden.
«Ein Teil der Bevölkerung wünscht sich Temporeduktionen», sagt Bereichsleiter Berger. Die Kosten für die Realisierung des Projekts wurden mittels Arbeitsprogramm und Kostenschätzung des Planungsbüros Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG vom 13. Oktober 2023 auf 46 600 Franken beziffert. Die konkrete Planung erfolgt im Jahr 2024, an der ersten Gemeindeversammlung 2025 soll voraussichtlich darüber entschieden werden.
Claudia Naef Binz
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