Beni Thurnheer
schreibt für die WIZE jede Woche eine Fussball-WM-Kolumne.
Der Schankwirt der Mörsburg musste 1426 die Wirtschaft räumen. Das Gerichtsurteil jährt sich zum 600. Mal.
Lokalgeschichte Als der Winterthurer Stadtrat 2015 aus Kostengründen die Stelle eines nebenamtlichen Schlosswartes auf der Mörsburg strich, stellt sich die Frage, wie es auf dem Schloss weitergehen sollte. Es fand sich in der Folge eine Lösung, indem der Wirt des Restaurants Schlosshalde sich bereit erklärte, dafür zu sorgen, dass das Schloss für Besucher weiterhin zugänglich sei und der Historische Verein Winterthur als Besitzer der im Schloss ausgestellten Sammlung dafür sorgte, dass aus seinem Mitgliederbestand Fachleute für die Aufsicht sowie für Führungen bereitgestellt werden. Diese Zusammenarbeit hat sich nunmehr seit über einem Jahrzehnt als überaus glückliche Lösung erwiesen.
Vor 600 Jahren herrschte auf der Mörsburg allerdings nicht nur eitel Freude. Nicht ein Krieg erschütterte die Burg, sondern ein Streit, wie er menschlicher kaum sein könnte: Der Schlossherr und sein Wirt kamen zu Meinungsdifferenzen, welche zu einem Streit vor die Obrigkeit führten.
Streitpunkt Schankrecht
Hans von Goldenberg, Junker auf der Mörsburg, wollte offenbar seinen Schankwirt Hans Zyminger und dessen Söhne aus der Schenke drängen. Zyminger hingegen war überzeugt, dass das Schankrecht seiner Familie von alters her zustand. Was heute vielleicht vor einer Schlichtungsstelle oder einem Bezirksgericht landen würde, beschäftigte damals gleich zwei Gerichte.
Am 13. Oktober 1425 vermittelten Schultheiss und Rat der Stadt Winterthur zwischen den beiden Parteien. Sie hielten fest, dass die Schenke auf der Mörsburg seit alters her bestehe und Hans Zyminger sie weiterhin führen dürfe. (Bild Urkunde) Weder der Wirt noch der Schlossherr sollten den Frieden erneut stören. Doch der Frieden hielt nicht lange.
Offenbar wollte sich mindestens eine Partei mit diesem Schiedsspruch nicht zufriedengeben. Schon im folgenden Jahr musste der Landvogt von Kyburg eingreifen. Nun ging es nicht mehr nur darum, wer im Recht war, sondern darum, das Recht auch durchzusetzen. Genau dieser Wechsel macht den Fall für die Rechtshistoriker heute so interessant: War der erste Entscheid lediglich ein freiwillig akzeptierter Schiedsspruch, während der zweite bereits ein obrigkeitliches Urteil darstellte?
Für die Menschen von damals dürfte diese juristische Feinheit allerdings nebensächlich gewesen sein. Für sie ging es um die Existenz. Die Schenke war Einkommensquelle, Treffpunkt und Mittelpunkt. Wer das Schankrecht besass, verfügte über ein wichtiges wirtschaftliches Privileg.
Der Ausgang des zweiten Verfahrens fiel für Hans Zyminger schliesslich ungünstig aus. Am 15. Juli 1426 musste der Schankwirt seine Wirtschaft räumen – genau dieses Urteil jährte sich vor rund einem Monat zum 600. Mal.
Dass sich ein solcher Nachbarschaftsstreit nach sechs Jahrhunderten noch nachvollziehen lässt, verdanken wir den erhaltenen Urkunden. Sie erzählen weit mehr als trockene Rechtsgeschichte. Sie zeigen, dass auch im Mittelalter Menschen um Rechte, Einkommen und Anerkennung stritten – manchmal bis vor Gericht.
Ein Gastartikel von Hansjörg Brunner, Seuzach
Quellen: Schlichtungsverhandlung 13.10.1425: Urkunde StAW 630
Definitiver Entscheid: 15.07. 1426: Urkunde StAZH W I 1, Nr. 2497
Der Autor ist Mitglied des Historischen Vereins Winterthur. Er hat nach seiner Pensionierung als Geschäftsführer einer international tätigen Bildungsstiftung ein Auditorenstudium in Geschichte mit Schwerpunkt Mittelalter am Historischen Seminar der Universität Zürich absolviert. Er forscht und publiziert hauptsächlich zur Ostschweizer Lokal- und Adelsgeschichte und ist Verfasser der neusten Publikation zur Mörsburg: «Die Mörsburg bei Winterthur – Verkanntes Kleinod unter den Feudalbauten der Ostschweiz»
ISBN978-3-905172-80-5
Der Begriff Junker war im schweizerischen Raum des Mittelalters ursprünglich die Bezeichnung für den noch nicht zum Ritter geschlagenen Adligen. Vom 14. Jahrhundert an trugen jedoch auch adlige Dienstleute diesen Titel. Meist begleitete er den Adligen von der Jugend bis zum Tod. Vom 15. Jahrhundert an führten ihn auch reiche bürgerliche Ratsherren. Verschiedene Goldenberger Schlossherren wurden als Junker bezeichnet. hjb
Lade Fotos..