Johnethen Fuchs
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Als Grund für die Nachlassstundung nennt die Lerch Bauunternehmung AG das schwierige Marktumfeld, aber auch den Fachkräftemangel.
In ihrer Mitteilung an alle Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner teilt die Lerch mit, dass sie sich aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sah, die provisorische Nachlassstundung zu beantragen. Diese wurde durch das Betirksgericht Winterthur am 2. dezember 2024 bewilligt und gleichzeitig eine Anwaltskanzlei eingesetzt.
Bis heute Freitag, 31. Januar, wurde der Geschäftsbetrieb der Lerch AG trotz bewilligter provisorischer Nachlassstundung im Rahmen des rechtlich Zulässigen unter Aufsicht der Sachwalter weitergeführt. Diue Einstellung des Betriebes erfolgt, nachdem erfolgreich Anschlusslösungen gefunden werden konnten.
"In den vergangenen Wochen konnte sich die Geschäftsführung von Lerch AG mit Unterstützung der Sachwalter und des Verwaltungsrats mit drei Unternehmen aus der Region über die Weiterführung aller Geschäftssparten verständigen", schreibt die Lerch AG auf ihrer Homepage weiter.
Die 130 Mitarbeitenden sollen sodann mit wenigen Ausnahmen in den Bauunternehmungen Landolt + Co AG Bauunternehmung, Kleinandelfingen: Hoch- und Ingenieurbau Rolf Schlagenhauf AG, Meilen: Fassadenbau, Gips- und Trockenbau sowie Bauservice Ruba Objektbau AG (Nüssli Grupp), Hüttwilen weiterbeschäftigt werden können. Damit ist eine wichtige Grundlage dafür geschaffen worden, dass zahlreiche der laufenden Projekte und Baustellen der Lerch AG zeit- und fachgerecht weitergeführt werden können.
Aus rechtlichen Gründen könne es auf gewissen Baustellen zu vorübergehenden Arbeitsunterbrüchen kommen, schreibt die Lerch AG weiter.
Die genannten drei Baugeschäfte gelten jedoch nicht als Rechtsnachfolger der Lerch AG. gs
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