Goldjungs
Cyrill Koller und Ian Hofer holen an der Berufsweltmeisterschaft die Goldmedaille.
Die Dachdecker in der Region haben derzeit viel zu tun. Viele kommen von auswärts, weil es schlicht zu viele Schäden sind. Symbolbild: unsplash.com
Hat ein leitender Mitarbeiter der kantonalen Gebäudeversicherung seine Stellung missbraucht?
Region Winterthur Die Vorwürfe wiegen schwer: Ein leitender Mitarbeiter der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) soll bei einem Schadenfall im Raum Winterthur seine Stellung missbraucht haben, indem er einem befreundeten Dachdecker Aufträge zuschanzen wollte. Dieser sollte eine Konkurrenzofferte machen, obwohl der Auftrag für die Dachsanierung durch die Eigenheimbesitzerin bereits an eine andere Dachdeckerfirma vergeben wurde. Diese reichte nun eine formelle Beschwerde bei der GVZ ein und prüft eine Klage gegen den Mitarbeiter.
Am Anfang steht das heftige Unwetter vom 28. August. Die golfballgrossen Hagelkörner richteten in der Region grosse Schäden an. Im Nachgang ist klar: Es ist das grösste Einzelereignis in der Geschichte der kantonalen Gebäudeversicherung GVZ. Sie spricht von 20 000 Schadenmeldungen.
Eine davon betrifft das Eigenheim von Rita Hauser (Name von der Redaktion geändert), eine über 80-jährige Seniorin aus der Region Winterthur. Wie viele andere Häuser im Quartier ist auch ihres stark beschädigt. Die Wetterseite des Dachs weist einen Totalschaden auf, wie ein externer Schätzungsexperte der GVZ im Nachhinein beurteilen wird. Photovoltaikanlage und Sonnenkollektoren sind zerstört. Dellen gibt es auch an der Fassade sowie an der Dachrinne. Schnelles Handeln ist gefragt. Doch die Zahl der kaputten Dächer überfordert die Handwerker aus der Region. Anfragen von Rita Hauser werden abgelehnt. «Sie hatten keine Zeit, mir eine Offerte zu machen und sich um den Schaden zu kümmern», sagt Hauser. Wenig später standen zwei Handwerker der Hammerschmidt Sanierungen GmbH vor ihrer Tür und boten ihre Dienste an. Es waren Vater und Sohn des Familienunternehmens mit Sitzen im St. Galler Salez und im Tessiner Losone. Sie sind sich sympathisch und mit einer Drohne machen sich die beiden Handwerker ein Bild vom Schaden. Danach geht die zehnseitige Offerte über 32 000 Franken am 2. September an die kantonale Gebäudeversicherung.
«Sahen sie aus wie Zigeuner?», erkundigte sich nur wenig später der zuständige Regionalleiter der kantonalen Gebäudeversicherung am Telefon bei der Seniorin. Sie verneinte. «Die Offerte schien ihm zu detailliert und er hätte lieber einen regionalen Dachdecker, liess er durchblicken», erinnert sich die Seniorin. Es blieb nicht bei dem einen Anruf, zweimal stand er gar persönlich vor ihrer Tür, wollte den Schaden sehen und erteilte ihr Ratschläge. In den Gesprächen einigten sie sich auf das Du. Laut der Seniorin riet er ihr, die bereits engagierten Handwerker wegzuschicken. «Er sagte, er kenne einen Dachdecker aus der Region, der habe bei seiner Liegenschaft auch schon das Dach gemacht. Das kam mir schon seltsam vor», so die Seniorin. Eine andere Zusammenarbeit als mit den Handwerkern von Hammerschmidt kam für sie nicht infrage.
Als die Offerte bei der GVZ ankam, gab sie ein Sachbearbeiter gleichentags frei. Doch wie läuft die Abwicklung konkret ab? «Ich habe die GVZ ausdrücklich gefragt, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden kann, wenn eine über 80-jährige Eigentümerin finanziell nicht in der Lage ist, mehrere zehntausend Franken für einen versicherten Elementarschaden vorzufinanzieren», sagt Ricco Hammerschmidt. Die Eigentümerin sei grundsätzlich vorleistungspflichtig, so die Antwort der Gebäudeversicherung. Ansonsten sei ein Baukredit zu eröffnen. Vorauszahlungen seien nicht möglich, ebenso würden keine Zahlungen an das ausführende Unternehmen ausgeführt. «Wie soll denn eine über 80-jährige Seniorin einen Baukredit eröffnen? Ist das sachgerecht?», wundert sich Hammerschmidt. Im Auftrag der Seniorin hakt Hammerschmidt nach, versucht, eine pragmatische Lösung zu finden.
Eine Lösung findet man nicht, im Gegenteil: Bei der GVZ will man plötzlich nichts mehr von der Freigabe der Offerte wissen. Ein Zweitgutachten soll her. Dies sei ab einem Schaden von über 20 000 Franken Standard. Das Zweitangebot macht eine Thurgauer Firma, die ihren Sitz im gleichen 4000-Seelen-Dorf hat wie der GVZ-Regionalleiter. «Der ist doch geimpft. Die stecken unter einer Decke», denkt die Eigenheimbesitzerin beim Treffen. Auch der Regionalleiter ist bei der Zweitofferte anwesend. Es ist der dritte persönliche Besuch des Mannes vor Ort – und das zu einer Zeit, während die GVZ eines der grössten Schadenereignisse bewältigt. Beim Treffen vor Ort schätzt zudem ein Schadengutachter der GVZ den Schaden ein. Dass eine Zweiofferte verlangt wird ist laut Brancheninsidern zwar nicht unüblich. «Bei einem Massenschadenfall wie jetzt müsste man aber flexibel sein», sagt ein Experte im anonymen Hintergrundgespräch. Er bezeichnet es als deliktisch, wenn ein Mitarbeiter der Gebäudeversicherung bereits angeheuerte Handwerker wegschicken will und eigene empfiehlt. Immerhin findet man beim gemeinsamen Treffen durch Akontozahlungen eine Finanzierungslösung.
Noch etwas machte die Seniorin stutzig. Als sie dem GVZ-Regionalleiter die Tür öffnet und ihn bat, um das Haus herum in den Garten zu gehen, wo das Treffen stattfand, macht dieser eine merkwürdige Bemerkung. «Er sagte mit freundlicher Miene: ‹Für heute sind wir per Sie›», erinnert sich die Seniorin. Die Hammerschmidts sind fassungslos: So etwas hätten sie noch nie erlebt. «Dass ein Regionalleiter gegenüber einer Kundin eine solch abschätzige Bemerkung wie ‹Zigeuner› macht, ist völlig inakzeptabel», sagt Ricco Hammerschmidt. Stossender aber sei, dass er ihnen den Auftrag wegnehmen wollte. «Es stellt sich die grundlegende Frage: Welche Rolle sieht er für sich als Mitarbeiter der GVZ bei der Auswahl des ausführenden Unternehmens?»
Mittlerweile liegen alle Offerten vor. Sowohl die Zweitofferte als auch die Schätzung des GVZ-Experten liegen deutlich tiefer als die Offerte der Hammerschmidt GmbH. Somit ist auch klar: Der Schaden wird mit 25 000 Franken vergütet. Die grosse Differenz zu Hammerschmidts Offerte von 32 000 Franken rührt daher, dass die GVZ nur tatsächliche Schäden deckt, keine Arbeiten an der Optik. Zerbeulte Dachrinnen etwa seien nicht gedeckt. Auch soll nur das halbe Dach gedeckt werden. Die Hammerschmidts können die Einschätzung nicht nachvollziehen. «Nach unseren bisherigen Abklärungen ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Wiederherstellungskosten deutlich höher liegen werden.» Sie verhandeln noch um eine höhere Deckung für ihre Mandantin. Dass um Budgetposten bei einer Offerte gefeilscht wird, sei jedoch ein normaler Prozess.
Keine Empfehlung
Bei der GVZ distanziert man sich vom Vorgehen ihres Mitarbeiters, es seien Fehler gemacht worden. «Im konkreten Fall wollte der Mitarbeiter die Kundin unterstützen. Sein Vorgehen entsprach jedoch nicht den Vorgaben der GVZ und war nicht korrekt. Die GVZ hat deshalb nochmals alle Mitarbeitenden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine einzelnen Handwerksbetriebe empfohlen oder vermittelt werden dürfen», sagt Cornelia Königslehner, Stellvertretende Leiterin Kommunikation bei der GVZ. Die Wahl und Beauftragung eines Handwerksbetriebs liege bei den Kundinnen und Kunden. «Als öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherung wahrt die GVZ die Marktneutralität und vermittelt oder empfiehlt keine einzelnen Handwerksbetriebe. Dies kann insbesondere in der aktuellen Situation für Kundinnen und Kunden herausfordernd sein, da sie geeignete Fachbetriebe selbst finden und beauftragen müssen.»
Lade Fotos..