Goldjungs
Cyrill Koller und Ian Hofer holen an der Berufsweltmeisterschaft die Goldmedaille.
René Dürig, Sachwalter. Bild: Jan Gubser
Schulden häufen sich schnell an. Sie abzubezahlen wird zur unüberwindbaren Aufgabe. Eine Schuldensanierung über ein Gericht kann helfen.
Geld In Winterthur leben etwa 120 000 Menschen. Davon wurden im vergangenen Jahr rund 9100 Personen betrieben. Zusammengerechnet forderten Gläubiger einen Betrag von rund 88,6 Millionen Franken, wie Stadtammann Oliver Pfitzenmayer auf Anfrage sagt. Von rund 31 000 eingeleiteten Betreibungen gegen natürliche Personen kam es zu rund 15 000 Pfändungen – davon wiederum handelte es sich um gut 7500 Lohnpfändungen.
Schulden sind ein grosses Thema in Winterthur. Statistisch gesehen wurden im Vorjahr 7,5 Prozent der Einwohner in Winterthur betrieben. Der Dachverband Schuldenberatung Schweiz erhebt seit 13 Jahren Daten aus den Erstberatungen mit Schuldnern. Im letzten Jahr gaben rund drei Viertel der befragten Personen an, dass sie Steuerschulden haben. Krankenkassenschulden folgen mit 59 Prozent auf Platz zwei. Wie die Befragung zeigt, häufen sich Schulden in der Regel über die Jahre an. Zu einer Überschuldung führen häufig Unfälle, eine schlechte Geldplanung, Überforderung, eine Trennung sowie Arbeitslosigkeit, wie die Statistik weiter zeigt. Diese ist nicht repräsentativ für die ganze Schweiz, gibt jedoch einen Einblick.
Wenn die Schulden zu hoch werden und Betreibungen anstehen, gibt es zwei Möglichkeiten, den Schuldenberg abzuarbeiten. Die Schuldner können mit den Gläubigern entweder aussergerichtlich eine Einigung zur Rückzahlung treffen oder über ein Gericht ein sogenanntes Nachlassverfahren beantragen. Auf aussergerichtlichem Weg ist die Schwierigkeit, dass alle Gläubiger mit den Bedingungen zur Rückzahlung einverstanden sein müssen. Das ist bei einer gerichtlichen Einigung anders. Diese wird im Kanton Zürich allerdings selten beansprucht, wie eine Markterhebung des Sachwalters Dürig zeigt. Das Bezirksgericht Winterthur hat seit dem Jahr 2010 lediglich 13 Nachlassstundungsverfahren behandelt. Wie viele für Firmen und wie viele für Personen beantragt wurden, ist unklar.
Bei einer Schuldensanierung über ein Nachlassverfahren – also den gerichtlichen Weg – wird ein Sachwalter eingesetzt. Einer davon ist René Dürig. Er arbeitet seit gut zehn Jahren als Schuldenberater. Zurzeit setzt er 25 Prozent freischaffend für seine Aufgabe als Sachwalter ein. Seinen ersten Fall in einer gerichtlichen Schuldensanierung übernahm er 2019 für das Bezirksgericht Winterthur.
In einem Nachlassverfahren sieht sich Dürig den Monatslohn einer Person an. Davon zieht man die Lebenskosten ab. Danach erhält man den möglichen Sparbetrag. Aus dem Sparbetrag rechnet er aus, wie viel Geld nach drei Jahren zusammenkommt. Das ist der Betrag, der für die Schuldensanierung eingesetzt wird. Ein Beispiel: Hat eine Person Schulden in der Höhe von 100 000 Franken und kann 36 000 Franken in drei Jahren ansparen, verlieren die Gläubiger insgesamt 64 000 Franken. «Das ist bei einer Schuldensanierung üblich. Um eine realistische Chance für eine Schuldensanierung zu haben, sollte die Deckung bei über 15 Prozent liegen (in diesem Beispiel bei 15 000 Franken). Jeder Fall muss aber einzeln beurteilt werden», so Dürig. «Die Schuldner haben in der Regel mit den Gläubigern eine lange Geschichte hinter sich. Dann sind die Gläubiger oft kompromissbereiter.» Die Gerichtskosten und die Kosten des Sachwalters werden in die Schulden eingerechnet.
Für ein gelingendes Nachlassverfahren müssen über die Hälfte der Gläubiger mit mindestens zwei Dritteln der geforderten Geldsumme den Bedingungen zustimmen. Auch möglich sind ein Viertel der Gläubiger mit über drei Vierteln der Geldforderung. Wenn sich der Schuldner über die drei Jahre an die Bedingungen hält, gelten die Schulden als abbezahlt. Falls die Schuldensanierung scheitert, eröffnet das Gericht den Konkurs. Der Schuldner erhält dann ein erweitertes Existenzminimum. Solche Personen können nicht mehr betrieben werden.
Es ist ratsam, keine Schulden bei der Krankenkasse anzuhäufen. Bei Gläubigern unterscheidet man zwischen drei Klassen. Nachlassverfahren sind lediglich bei Schulden gegenüber der dritten Klasse möglich. Eine Krankenkasse gehört aber zur zweiten. Deshalb hat sie ein Anrecht, dass sie das Geld vor den anderen Gläubigern aus der dritten Klasse vollumfänglich erhält. Eine Schuldensanierung ist nur möglich, wenn die Krankenkassenschulden bezahlt werden können.
Wenn bei einer Person durch eine Betreibung nichts mehr zu holen ist, erhalten die Gläubiger einen Verlustschein. Die Krankenkasse kann sich nun den geschuldeten Betrag zu 85 Prozent vom Kanton auszahlen lassen. Der Verlustschein bleibt aber bei der Krankenkasse. Wenn ein Schuldner die Schulden dann zurückbezahlt, erhält der Kanton von der Krankenkasse nur noch 50 Prozent zurück. Krankenversicherungen profitieren durch diese gesetzliche Regelung beinahe doppelt.
Jan Gubser
Lade Fotos..